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15.03.2024

© stock.adobe.com/Sergey Nivens

Immer wieder gibt es Urheberrechtsprobleme bei Fotoveröffentlichungen in Medien. Einige Medien halten sich an die Vorgaben, während es bei anderen immer wieder Probleme gibt, die Rechte der Fotograf:innen durchzusetzen.

 

Kürzlich hatte ich wieder einen solchen Fall. Zunächst sei angemerkt, dass der Kunde die Genehmigung erhalten hatte, die Fotos online mit einer Signatur auf dem Bild zu veröffentlichen, während sie im Print daneben stehen konnte. Dies hat vor allem den Grund, da fast alle Medien leider immer noch nicht Metadaten belassen und die meist löschen, was zur Folge hat, dass das Foto "blank" in Suchmaschinen auffindbar ist ohne den Begleittext der Quellenangabe. Somit ist die Zuordenbarkeit des Fotos gemäß Urheberrecht nicht mehr so einfach gegeben. Daher empfehle ich meinen Kolleg:innen, die keine Fotos ohne Metadaten oder Signatur online veröffentlichen möchten, immer darauf zu bestehen, dass eine Signatur auf dem Foto erforderlich ist.

 

Dies ist deshalb wichtig, da gelöschte Metadaten leider nicht rechtlich verfolgt werden können lt. RSV-Auskunft, aber der/die Fotograf:in das Recht hat, die Schreibweise der Quellenangabe vorzugeben. Die bloße Nennung des Namens reicht oft nicht aus, da es zu Verwechslungen kommen kann bei Namensgleichheiten ... Ich gebe deshalb meine Domain als Quellenangabe vor.

 

Leider sind Medien nicht verpflichtet, eine Signatur auf dem Foto anzubringen und machen es auch nicht freiwillig, obwohl es für die Zuordnung des Bildes hilfreich wäre. Deshalb stelle ich Fotos mit und ohne Signatur für die Pressearbeit bereit, mit der Anweisung, dass online NUR das Foto mit Signatur verwendet werden darf. Für den Print wird die Version ohne Signatur angeboten, falls eine Anpassung nötig ist.

 

Wenn von Anfang an klargestellt wird, dass die Veröffentlichung ohne Signatur auf dem Foto nicht gestattet ist, gibt es keine Missverständnisse und alle müss(t)en sich daran halten. Dies ist der einzige Weg, um sicherzustellen, dass die Quellenangabe zumindest auf dem Foto sichtbar ist, wenn Metadaten gelöscht werden.

 

Medien möchten natürlich möglichst keine Zusatzarbeit, was zu Bemerkung führt, wie zum Beispiel, dass man sich als Fotograf nicht "so wichtig nehmen" und es akzeptieren solle. Ist das die heutige Art, miteinander umzugehen?

Wenn Medien endlich übergehen würden, Metadaten auch zu belassen, wäre diese Vorgabe überflüssig. Wer ist also der eigentliche Verursacher des Problems?

MeinBezirk.at macht Druck

Zum Ablauf meines kürzlichen Falles:

In meinem konkreten Fall hatte der Kunde verabsäumt, diese Vorgabe weiterzugeben und meinbezirk.at hat ohne Signatur auf dem Foto veröffentlicht. Es wäre nun eigentlich der Kunde in der Pflicht, wobei ich kulanterweise selbst das Medium kontaktierte und ERSUCHTE, doch bitte dieses Foto online durch meines mit Signatur, wie ursprünglich vorgegeben, auszutauschen, damit es nicht länger so online bleibt.

 

Die Reaktion war überraschend (aber leider negativ): Der stellvertretende Chefredakteur erklärte, grundsätzlich keine Fotos mit Signatur zu veröffentlichen *1 (was nachweislich nicht stimmt und auch darauf hingewiesen wurde). Daraufhin deaktivierte das Medium nicht nur dieses Foto, sondern gleich den gesamten Artikel, was natürlich dem Kunden schadete und schwer nachvollziehbar war. Und nicht genug, es wurden über 100 Beiträge, wo ein Foto MIT Signatur (also wie vorgegeben und in Ordnung) von mir vorkam, deaktiviert, bis der Kunde Fotos ohne Signatur lieferte (nicht von mir). Somit hat meinbezirk.at den Kunden "genötigt", nicht meine Bilder zu verwenden, da es lt. Vereinbarung mit dem Kunden nicht möglich war. Diese Beiträge hatte der Kunde als bei meinbezirk.at angemeldeter "Regionaut" selbst verfasst  - somit hat das Medium langjährige Öffentlichkeitsarbeit des Kunden deaktiviert. Einige wenige Beiträge, wie ich im Zuge dieser Aktion feststellen musste, wo keine Signatur online auf dem Foto publiziert war, was übersehen wurde bei Publikation und eigentlich nicht vereinbart war, wurden belassen. Anmerkung am Rande: einige Berichte mit Bilder von mir (mit Signatur über den gleichen Kunden), verfasst von anderen Redakteuren/Regionauten, wurden eigenartigerweise online belassen.

 

Mit diesem Verhalten möchte das Medium offensichtlich Druck ausüben, damit der Kunde "sauer" auf mich als Fotografen ist, wobei der Kunde verstand, dass hier das Medium boshaft handelte und es mein gutes Recht war, diese Bitte zu äußern.

 

Da seit Wochen keine Antwort von diesem Medium und dessen Geschäftsführung bzw. Vorstand erfolgte, bringe ich nun diesen Fall in die Öffentlichkeit, um vielleicht durch Publikation eine Reaktion bzw. Stellungnahme zu erhalten. Wogegen der Kunde erhielt eine Reaktion, und zwar, dass, wenn er Fotos ohne Signatur liefert, die Berichte wieder online aktiviert werden - ein unglaubliches boshaftes Verhalten ohne Sinn und Verstand und zeigt nur den Versuch, die "Macht" zu missbrauchen. (Das ist meine Meinung dazu)

 

Aktualisierung 10.11.2023: der Anwalt des Mediums hat sich bei mir gemeldet mit einer Sachverhaltsdarstellung, die sich für mich aber ebenso empathielos darstellt und nur auf den rechtlichen Aspekt hinweist, dass der Mandant rechtlich alles richtig gemacht hätte - was vielleicht rechtlich stimmen kann (man müsste es durchjudizieren), aber das "Machtspiel-Gehabe" nicht besser macht. Aber es wurde zu meinem Erstaunen - wahrscheinlich habe ich doch nicht so unrecht - daraufhin neuerdings eine "Rechtsklicksperre" eingeführt, was zumindest ein wenig mehr schützt und zu begrüßen ist, wobei es technisch auch zu umgehen ist. Wie schlimm ist eine kleine Signatur am Rand des Bildes, dass man so einen Aufwand betreibt und sogar eine Anwaltskanzlei mit der Beantwortung beauftragt? Am Einfachsten wäre, die Metadaten im Foto zu belassen wie vorgegeben

Aktualisierung 14.11.23: wieder ein Anwaltsschreiben mit Klagsdrohungen sowie der Behauptung, dass die Rechtsklicksperre schon länger vorhanden war und daher von mir unrichtig behauptet wurde - zumindest konnte ich zu dem Zeitpunkt damals noch das Foto downloaden wegen der Metadatenüberprüfung. Wann diese eingerichtet wurde, kann ich nicht sagen. Im Antwort-Schreiben an den Anwalt habe ich ua. auch mein Empfinden mit dem Satz "Für mich stellt sich so etwas (schon fast) als Erpressung dar, zumindest sehr unschön, so zu agieren." dargelegt. Aufgrund dieses Satzes droht der Anwalt nun wegen Klage ("mit Blick auf § 111 StGB, § 1330 ABGB"), dabei ist hier nur meiner Empfindung Ausdruck verliehen worden, und möchte mich vielleicht mundtot machen, damit ich Angst bekomme vor dieser großen Medien-Firma. Ausserdem legte ich ein Foto bei, dass ich trotz dieser Rechtsklicksperre einfach in hoher Auflösung downloaden konnte, was zeigte, dass dies kein Schutz ist.

Unschön ist dieser Druck, der hier ausgeübt wird, anstatt dass man einen respektvollen Umgang sucht. Ich hoffe ja doch, dass man die Meinung sagen darf in einem Land mit Meinungsfreiheit. Ich habe auch angeboten, dass ich die Sicht des Mediums publiziere und warte diesbezüglich auf Antwort.

Warum möchten Medien keine Signatur auf dem Foto?

Dies konnte bzw. oder wollte mir niemand beantworten. Für mich gibt es immer noch keinen erkennbaren Grund, eine kleine Signatur am Rande nicht zuzulassen. Anmerkung: es gibt auch Medien, die das respektieren, aber leider sehr wenige.

Die Fotograf:Innen sind gefordert

Wenn die FotografInnen in der Mehrheit darauf bestehen würden, dann könnte dies auch durchgesetzt werden, damit Fotos wieder den Stellenwert erhalten, der ihnen zusteht. Leider scheint es in dieser Hinsicht noch zu wenig Wissen über die eigenen Rechte und die Folgen zu geben, wenn Fotos ohne Metadaten oder Signatur im Internet auftauchen. Möglicherweise besteht auch die Angst, dass Fotos nicht mehr genommen werden, was bestätigt, dass hier Druck von Medien ausgeübt wird anstatt respektvoll miteinander umzugehen. Und an meinbezirk.at gerichtet sage ich: Mich könnt ihr nicht mundtot machen wie so viele andere KollegInnen.

 

*1) Aktualisierung 15.3.2024:

Am 9.3.2024 schickte ich dem stellvertretendem Chefredakteur der Bezirksrundschau OÖ, Thomas K., einen aktuellen Beweis, wobei er selbst Fotos eines Kollegen MIT SIGNATUR AUF DEM FOTO hochgeladen hat - das zu der Behauptung, dass grundsätzlich keine Fotos mit Signatur veröffentlicht werden. (Bis heute keine Reaktion, Stellungnahme oder Entschuldigung)

30.01.2024

Zur Ausstellungseröffnung "Finding Ivy" fanden sich ca 70 Gäste im Schloss Hartheim, Alkoven, ein. Die Ausstellung wird bis 15.3.2024 zu sehen sein.

 

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Schloss Hartheim: https://www.schloss-hartheim.at/

Finding Ivy - Ein lebenswertes Leben // Finding Ivy - A life worthy a life

Von 1940-1941 wurden ungefähr 70.000 Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen und psychischen Erkrankungen, die in Institutionen im gesamten damaligen Deutschen Reich lebten, systematisch getötet. Dies geschah im Zuge eines NS-geführten Programmes namens „die Aktion“ oder „Eu-Aktion“, welches nach dem Krieg als „Aktion T4“ bekannt wurde. Die Opfer waren in den Augen der Täter „lebensunwertes Leben“ und „unnütze Esser“. Man erklärte sie für unfähig zu arbeiten und somit unfähig zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Während die Tötungen als „Gnadentode“ dargestellt wurden, waren sie in Wirklichkeit mörderische Aktionen, gerichtet gegen Menschen, denen man wenig oder keinen sozialen Wert zusprach und dessen Pflege als nicht notwendige, wirtschaftliche Bürde erachtet wurde.

 

Die Tötungen wurden auf eine äußerst systematische und organisierte Weise von Ärzten, Pflegepersonal und anderem Hilfspersonal vorgenommen. Die Täterinnen und Täter waren Freiwillige, die willentlich die Anweisungen des NS-Staates durchführten. Ihre Zielpersonen waren die "Schwachsinnigen", die "Geisteskranken" und Menschen mit körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigungen.

 

Die NS-Ideologie eignete sich die "Wissenschaft" der Eugenik ("von guter Abstammung") an. Die Nazis argumentierten, dass körperlich oder geistig beeinträchtigte und psychisch kranke Menschen die Rasse „verderben“. Entfernte man sie nicht aus der Gesellschaft und hinderte sie so an der "Vermehrung", würden sie eine Gefahr für die Zukunft der Zivilisation darstellen.

 

Eugenisches Denken hat seine Ursprünge im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts und wurde schnell und enthusiastisch von einflussreichen Anhängern in den USA und Europa übernommen. Es wurde quer durch das politische Spektrum befürwortet, sowohl links als auch rechts. Im NS-Staat rechtfertigte die eugenische Theorie somit die Ausrottung der für "minderwertig" befundenen Menschen.

 

Das fatale Aneinanderprallen der Eugenik und der faschistischen Ideologien des Nationalsozialismus, stellte für behinderte Menschen in Deutschland und Österreich eine Katastrophe dar. Das Streben nach einer "arischen" Utopie und die blutrünstige Natur der NS-Herrschaft ließen keine Skrupel aufkommen, Massentötungen jener, die als „lebensunwert“ erachtet wurden, durchzuführen.

 

Dieses anglo-österreichisch-deutsche Forschungsprojekt konnte einen davor nicht bekannten Aspekt der Geschichte der "Aktion T4" zu Tage fördern: 13 ihrer Opfer wurden in Großbritannien geboren. Die meisten waren Söhne und Töchter von deutschen oder österreichischen Immigranten und Immigrantinnen, die zur Zeit der Geburt ihrer Kinder in Großbritannien gearbeitet hatten und vor dem zweiten Weltkrieg in ihre Heimatländer zurückkehrten. Andere kamen aus reichen anglo-deutschen oder anglo-österreichischen Familien, die von dem einen in das andere Land migriert waren.

 

Durch sorgfältige Recherche deckten wir die persönlichen Geschichten dieser Opfer zum allerersten Mal auf. Wir bemühten uns zum einen, einen Akt des Gedenkens zu ermöglichen und zugleich die viel zu lange vorenthaltene Würde und den Respekt für diese Menschen wiederherzustellen, indem wir ihre Geschichte in dieser Ausstellung erzählen. Wir hoffen zum anderen, dass diese Ausstellung sowohl als Mahnung als auch als Bildungsmaterial für die Zukunft dienen wird.

 

Fotos: manfred-scheucher.at

22.12.2023

Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!
Feliz Navidad y un Feliz Año Nuevo!
Merry Christmas and a happy new year!

DANKE AN ALLE UNSERE KUNDEN

 

Manfred Scheucher

05.10.2023

Ausschnitt aus der Gedenkfeier Schloss Hartheim 2023
"Aus der Geschichte lernen heißt, Wert und Würde aller Menschen voll anzuerkennen"

Rund 180 Gäste fanden sich am Sonntag, 1. Oktober 2023 zur Gedenkfeier in Hartheim ein. Unter ihnen waren Angehörige und Nachkommen von Opfern der NS-Euthanasie sowie diplomatische Vertreterinnen und Vertreter aus 19 Ländern.

 

Nach der Begrüßung durch die Obfrau des Vereins Schloss Hartheim, Prof. Konsulentin Dr. Brigitte Kepplinger, sprach Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer Worte des Gedenkens. "Aus unserer Geschichte lernen heißt für uns auch, Wert und Würde aller Menschen voll anzuerkennen, ihnen Brücken in die Gesellschaft hereinzubauen und so Teilhabe zu ermöglichen", betonte der Landeshauptmann.
Die diesjährige Rede zur Gedenkfeier hielt Prof. Dr. Volker Schönwiese. Schönwiese ist seit den 1970er Jahren Aktivist der Bewegung Selbstbestimmt Leben. Prof. Dr. Schönwiese stellte in seiner Rede die Frage, „wie Gedenkkultur über das versichernde ‚nie wieder‘ hinaus aktiv bedeutsam werden kann, wie behinderter Menschen als Opfer gedacht wird“ und was daraus für die heutige Situation von Menschen mit Behinderungen abgeleitet werden könne. „Trauer und Gedenken kann sich in Aufarbeitung wandeln, die das lähmende Entsetzen in aktive Auseinandersetzung auch für heute verwandelt", so Schönwiese. Prof. Dr. Volker Schönwiese wies in seiner Rede auch darauf hin, dass die Situation von Menschen mit Behinderungen noch immer weiterer Verbesserungen bedarf: „Die Reformgesetze der 1990er Jahre in Österreich waren wichtige Schritte in Richtung Anerkennung und Inklusion. Die existierende Ausgrenzung und Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen beendeten sie aber nicht."

 

Im Anschluss an die Gedenkrede wurden auf dem Friedhof der Opfer Gebete von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche, sowie der Israelitischen Kultusgemeinde gesprochen und Kränze von diplomatischen Vertretern und Organisationen niedergelegt.

Die Gedenkfeier fand am Friedhofsgelände auf der Ostseite des Schlosses statt. Hier wurden Anfang der 2000er Jahre in mehreren Gruben menschliche Überreste in Form von Asche und Knochenstücken gefunden und in einer neu geschaffenen Grabanlage beigesetzt.
(Text Quelle: Facebook Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim)

 

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29.07.2023

Am 28. Juli 2023 trat die Band "Fields Of Joy" am Leondinger Stadtplatz im Rahmen des Events "Klangplatz Stadtplatz Leonding" auf

 

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16.06.2023

Fotos von der 20 Jahr-Feier des Schlosses Hartheim sind online:

»ZUR GALERIE DES EVENTS

23.06.2022

Flugaufnahmen vom Schloss Hartheim mit der Drohne - inkl. virtueller Rundgang

 

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23.09.2021

OnLocation-Shooting bei Firma Seweroba, Alkoven (& Pasching) statt, wo ich Mitarbeiterfotos für die Website machen durfte.

 

» Bilder auf topimbild.at (Online-Galerie)

18.09.2021

Alpakas

Hinweis auf einige neue Galerien ...

 

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02.04.2021

Für die Website, die auch von mir erstellt wurde, durfte ich auch die neuen Produktfotos shooten ... www.motor-getriebe-nova.eu

Das Unternehmen Ritti Tuning e.U. aus Enns erzeugt Gleitflächenbehandlung auf microceramischer Basis für Verbrennungsmotoren, Getriebe, ...

 

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15.09.2020

Es muss nicht immer ein Shooting im Studio sein. Die Natur stellt die schönsten Muster und Farben bereit. In der Galerie sehen Sie ein paar Ausarbeitungen, wie auch Ihr Portrait aussehen könnte.

 

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30.07.2020

ein paar Eindrücke von Alkoven aus einer anderen Perspektive - aufgenommen mit der DJI Mavic Mini-Drohne, die nur 249g auf die Waage bringt, aber dennoch ganz beeindruckende Ergebnisse liefert, wobei die Fotos nicht vergleichbar sind, wenn diese mit Profi-Ausrüstung aufgenommen sind - die Video-Qualität kann sich für dieses "Spielzeug" (das es mit 249g ist) aber sehen lassen.

 

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Manfred Scheucher


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Letzte Änderung: 15.03.2024

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